Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind in die Teile A bis C unterteilt. Sie werden je nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage von den Bauordnungsämtern bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr gefordert.
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher). Ein Muster des Teils A können Sie im Menupunkt Flucht- und Rettungswegpläne betrachten.
Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Sie enthält allgemein gültige Verhaltensmaßregeln zur Verhinderung einer Brandentstehung.
Teil C richtet sich an Personen,
denen besondere Aufgaben in Brand- und Katastrophenfall übertragen worden sind
(z.B. Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte).
Der
Teil C muss von der Feuerwehr abgenommen werden.
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