Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind in die Teile A bis C unterteilt. Sie werden je nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage von den Bauordnungsämtern bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr gefordert.

 

Teil A   richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher). Ein Muster des Teils A können Sie im Menupunkt Flucht- und Rettungswegpläne betrachten.

Teil B   richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Sie enthält allgemein gültige Verhaltensmaßregeln zur Verhinderung einer Brandentstehung.

Teil C   richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben in Brand- und Katastrophenfall übertragen worden sind (z.B. Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte). 
Der Teil C muss von der Feuerwehr abgenommen werden.

 

 

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