Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne dienen in erster Linie zur raschen Orientierung innerhalb eines Objekts, um bei Gefahr den schnellsten sicheren Weg zu finden. In zweiter Linie zeigen sie auf, wo sich Selbsthilfeeinrichtungen des Brandschutzes (Wandhydranten, Feuerlöscher) sowie der Ersten Hilfe (Verbandskasten, Trage) befinden. Außerdem können sie Verhaltensmassregeln gemäß der Brandschutzordnung Teil A enthalten.

Die Pflicht zur Aufstellung ergibt sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A 2.3 sowie dem §55 der Arbeitsstättenverordnung , die Ausführung und Darstellung ist in der ASR 1.3 sowie der DIN EN ISO7010 geregelt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Pläne aktuell sind.

Bei großen Objekten, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht auf einen Plan passen, ist neben dem entsprechenden Gebäudeausschnitt (Detailplan) auch das Gesamtgebäude mit der Lage des Gebäudeausschnitts darzustellen.

Die Größe der Pläne (Standartmaß zwischen 30x40 und 50x70cm) richtet sich nach der Objektgröße, die Ausführung der Pläne kann dem jeweiligen Objekt angepasst werden: gerahmt, laminiert, hinter Plexiglasscheiben, auf Hartfaser oder Kunststoffplatten aufgezogen etc.

 

Beispiel eines Erdgeschossplans mit BSO Teil A

 

 

Beispiel eines Gebäudeausschnitt- mit Übersichtsplan

 

Der hier dargestellte Plan entspricht dem Stand der entsprechenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Planerstellung (leider unterliegen manche Symbole einem häufigen Darstellungswandel)