Flucht-
und Rettungswegpläne dienen in erster Linie zur raschen Orientierung innerhalb
eines Objekts, um bei Gefahr den schnellsten sicheren Weg zu finden. In zweiter
Linie zeigen sie auf, wo sich Selbsthilfeeinrichtungen des Brandschutzes
(Wandhydranten, Feuerlöscher) sowie der Ersten Hilfe (Verbandskasten, Trage)
befinden. Außerdem können sie Verhaltensmassregeln
gemäß der Brandschutzordnung Teil A enthalten.
Die Pflicht zur
Aufstellung ergibt sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A 2.3 sowie dem §55 der Arbeitsstättenverordnung , die Ausführung und Darstellung
ist in der ASR 1.3 sowie der DIN
EN ISO7010 geregelt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Pläne
aktuell sind.
Bei großen Objekten, die
aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht auf einen Plan passen, ist neben dem
entsprechenden Gebäudeausschnitt (Detailplan) auch das Gesamtgebäude mit der
Lage des Gebäudeausschnitts darzustellen.
Die Größe der Pläne
(Standartmaß zwischen 30x40 und 50x70cm) richtet sich nach der Objektgröße, die
Ausführung der Pläne kann dem jeweiligen Objekt angepasst werden: gerahmt,
laminiert, hinter Plexiglasscheiben, auf Hartfaser oder Kunststoffplatten
aufgezogen etc.
Beispiel eines
Erdgeschossplans mit BSO Teil A
Beispiel eines
Gebäudeausschnitt- mit Übersichtsplan
Der
hier dargestellte Plan entspricht dem Stand der entsprechenden Vorschriften zum
Zeitpunkt der Planerstellung (leider unterliegen manche Symbole einem häufigen
Darstellungswandel)