Feuerwehrpläne

Aufgrund von Art; Lage und Nutzung des Objekts / der Anlage können von den örtlich zuständigen Bauordnungsämtern (bzw. der Feuerwehr) Feuerwehrpläne gefordert werden. Sie dienen dem Zweck, im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Katastrophe) den Einsatzkräften der Feuerwehr einen genauen Überblick über Angriffs- und Fluchtwege sowie die Lagerung von gefährlichen Stoffen und Löschmitteln zu geben. Feuerwehrpläne sind daher immer auf einem aktuellen Stand zu halten. Neben der DIN 14095 müssen sie den Anforderungen der jeweils zuständigen Feuerwehr entsprechen.

Der Betreiber der Anlage ist für die Fertigung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne zuständig. Nach Abnahme durch die Feuerwehr hat er dieser die Pläne in ausreichender Stückzahl unentgeltlich zu überlassen.

 

 

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