Alarmpläne

Der Alarmplan hat den Zweck, die schnelle Alarmierung der Löschkräfte und anderer wichtiger Stellen bei Brandausbruch sicherzustellen. Er ist im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr aufzustellen. Er enthält Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung des Räumungsalarms zuständigen Personenkreis. Er gibt an, wer die Feuerwehr mit Schlüsseln und Übersichtsplänen zu erwarten und einzuweisen hat und wer im weiteren Verlauf der Löschtätigkeit dem Einsatzleiter der zuständigen Feuerwehr zur Beratung über betriebsspezifische Anlagen und Verfahren zur Verfügung steht. Schließlich enthält der Alarmplan das Verzeichnis der Geschäftsführer mit Angaben, wie sie zu erreichen sind (Adresse, Rufnummer usw.) und andere im Brandfall wichtige Institutionen. Der Alarmplan sollte an einer ständig besetzten Stelle (z.B. Telefonzentrale, Pförtner) bereitgehalten werden und jedem Mitarbeiter bekannt sein.

 

 

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